
Herausforderung in der Waldwirtschaft:
Nutz-, Schutz-, und Erholungsfunktion
in Einklang bringen
Nach § 1 Abs. 1 des Bundeswaldgesetzes ist der Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens, seiner Bedeutung für die Umwelt und zur Erholung für die Bevölkerung zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern.
Auch das Hessische Forstamt Bad Schwalbach ist verpflichtet diese Ansprüche an die Nutz-, Schutz-, und Erholungsfunktion des Waldes zu erfüllen.
Die Umsetzung erfolgt durch die Bereiche
"Produktion" und "Hoheit und Dienstleistung".

Wertvolles Stammholz wartet
auf den Holzkäufer
Produktion
Der Bereich "Produktion" befasst sich mit der natürlichen Verjüngung des Waldes, der Pflanzung, Pflege des Waldes, Ernte des Holzes und letztendlich auch der Vermarktung des nachwachsenden
Rohstoffes "Holz" . Diese Maßnahmen finden in allen Waldbesitzarten nach den Zielvereinbarungen der einzelnen Waldbesitzer statt.
Der Bereich "Hoheit und Dienstleistung":
- organisiert
waldpädagogische Veranstaltungen mit Kindergärten, Schulen und Erwachsenen
- bietet
Waldwanderungen für interessierte Bürger zu den Themenbereichen Naturschutz, Waldbau, Jagd und Bodendenkmalschutz
- nimmt Stellung zu Planungsverfahren,
- beurteilt Aufforstungsanträge,
- berät Waldeigentümer in Fragen der Waldbewirtschaftung,
- berät in finanziellen Förderungsfragen nach entsprechenden Gesetzen
- bearbeitet Ihre Förderungsanträge bei Erstaufforstung, Waldpflege, Wegebau und Wegeinstandsetzung.
Förster bei der Arbeit: hier mit der Kluppe
beim Auszeichnen eines Buchenalt-
bestandes