Sie besitzen ein landwirtschaftliches Grundstück, dass Sie aufforsten möchten?
oder Sie müssen nach einer Waldrodung eine andere Fläche ersatzaufforsten? Wenn Wald gerodet wird, muß er an anderer Stelle ersetzt werden. Firmen haben in der Regel entsprechende Flächen nicht zur Hand.
Auf der anderen Seite stehen ehemalige Landwirte, für die sich die Bewirtschaftung ihrer Flächen nicht mehr lohnt. Auf diesen Flächen kann Wald gepflanzt werden.
Finden die gegenseitigen Partien zusammen, so ist es in der Regel so, dass die Aufforstung durch die ersatzpflichtige Person gezahlt wird. Die Aufforstung ist dadurch für den Grundstückbesitzer kostenfrei. Das Grundstück verbleibt in seinem Eigentum.
Wir bringen Sie zusammen!
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Frau Brell
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