Naturschutz
Naturschutz im Forstamt Herborn
![]() Buchen-Totholz im Oberlauf der Dietzhölze Außerhalb des Waldes finden sich auf ehemaligen Gemeindeviehweiden ausgedehnte Halbtrockenrasen, die sich unter anderem durch ihre Orchideenvorkommen auszeichnen. Ebenfalls durch traditionelle Beweidung sind die großflächigen Borstgrasrasen des Hohen Westerwalds entstanden. Hier befindet sich unter anderem das größte Vorkommen des stark bedrohten Blauschillernden Feuerfalters in ganz Mitteleuropa. Im Forstamtsbereich liegen 19 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von 715 ha. Diese werden bereits seit langer Zeit vom Forstamt Herborn auf der Grundlage von Pflegeplänen betreut. ![]() Überregional bedeutsamer Bestand des Kleinen Knabenkrauts Im Jahr 2008 wurden die NATURA 2000- Gebiete nach Hessischem Landesrecht ausgewiesen. Für überwiegende Waldgebiete, sowie dort wo Naturschutzgebiete in das Netz Natura 2000 integriert wurde, hat Hessen-Forst die Betreuung der FFH- und Vogelschutzgebiete im Auftrag der Oberen Naturschutzbehörden der Regierungspräsidien übernommen. Aufbauend auf von Gutachterbüros vorgenommenen Bestandserfassungen, den sogenannten Grunddatenerhebungen, werden zunächst Maßnahmenpläne entwickelt, die die notwendigen Pflegemaßnahmen für die nächsten 10 Jahre beschreiben sollen. Dabei gilt in Hessen der Grundsatz, dass die Naturschutzziele wo möglich im Einvernehmen mit den Landnutzern auf vertraglicher Basis erreicht werden sollen. Aber auch praktische Maßnahmen werden vom Forstamt umgesetzt. Seien es die Freistellung von verbuschten Halbtrockenrasen oder die Entnahme von nicht standortgerechten Nadelbäumen an Bachläufen. Für besonders seltene und bedeutende Arten wie dem Blauschillernden Feuerfalter werden spezifische Artenschutzmaßnahmen verwirklicht. Die hohe Bedeutung des Forstamtes Herborn für den Naturschutz spiegelt sich in Zahl und Fläche der hier ausgewiesenen NATURA 2000- Gebiete wider .![]() Frühjahr im Naturschutzgebiet "Amdorfer Viehweide" Kommunal- und Staatswälder des Forstamtes Herborn sind nach den Grundsätzen des Zertifizierungssystems für nachhaltige Waldbewirtschaftung PEFC (= Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert. Dieses Zertifikat verpflichtet das Forstamt zur naturverträglichen und nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder. |