Das hessische Forstgesetz bestimmt in § 5 : "Der Waldbesitzer ist verpflichtet, seinen Wald zugleich zum Wohle der Allgemeinheit nach forstlichen und landespflegerischen Grundsätzen nachhaltig, fachkundig und planmäßig zu bewirtschaften und die Ertragsfähigkeit und die Wohlfahrtswirkungen des Waldes zu steigern."
Das Hessische Forstamt Hofbieber bietet allen Waldbesitzern:
Kostenlose Beratung in Fragen der Waldbewirtschaftung und finanziellen Förderung.
Finanzielle Förderungen nach dem Gesetz zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes und nach dem hessischen Landesförderprogramm Forst sind u.a. für die Erstaufforstung von landwirtschaftlichen Flächen, die langfristige Überführung von Reinbeständen in Misch- und Laubwälder, die Waldpflege und Wegeinstandsetzungen möglich, weitere Informationen hierüber finden sie hier Forstliche Förderung
Das Forstamt Hofbieber berät Sie in Förderungsfragen und nimmt Ihre Anträge entgegen.
Kostenlose Betreuung, wenn Ihr Waldbesitz kleiner als 5 Hektar ist
Für diese Betriebe besteht neben der allgemeinen Beratung zusätzlich die Möglichkeit, die volle Betreuung über einen Dienstleistungsvertrag oder eine Mitgliedschaft in einer forstbetrieblichen Vereinigung durch das Forstamt kostenlos in Anspruch zu nehmen.
Übernahme der forstbetrieblichen Betreuung zu angemessenen Kostensätzen
Für Betriebe, die größer als 5 Hektar sind, bieten wir die Betreuung zu äußerst günstigen Kostensätzen an. Bis zum Jahr 2007 kostet z. B. die Betreuung für 5 bis 50 Hektar große Waldflächen nur 2,22 Euro pro Jahr und Hektar (zzgl. der jeweils gültigen gesetzl. Mwst.).
Kostenlose Ausbildung durch die mobile Waldbauernschule
Die Teilnahme an den Kursen der mobilen Waldbauernschule ist für private Waldbesitzer und deren Helfer kostenlos. In jedem Jahr werden vom Forstamt Hofbieber in Zusammenarbeit mit dem Versuchs- und Lehrbetrieb Weilburg Fortbildungslehrgänge zu den Themenbereichen Motorsäge, Bestandespflege, Bestandesbegründung und Waldbewirtschaftung angeboten.