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Serviceangebot
Forstamt Kirchhain

Information

Lage und Region

Die territoriale Zuständigkeit des Forstamtes Kirchhain seit 01.01.2005 umfasst rund 17.200 ha Waldfläche im Osten des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Hierzu gehören Gemarkungen östlich angrenzend an das sog. „Hessische Hinterland“ beiderseits des oberen Lahntals, die Randbereiche des ansonsten waldfreien Amöneburger Beckens, die südöstlichen Ausläufer des Burgwaldes sowie Teile des Gebietes um den Herrenwald zwischen Stadtallendorf und Neustadt.
Die topographische und geologische Vielfalt und die großen Kontraste der Bodennutzung innerhalb der regionalen Zuständigkeit des Forstamtes führen einerseits zu einem abwechslungsreichen Landschaftsbild, andererseits zu sehr unterschiedlichen Voraussetzungen für die Bewirtschaftung der Wälder.
Die Waldungen verteilen sich auf die Hoheitsbereiche der Städte Marburg a.d. Lahn, Kirchhain, Stadtallendorf, Amöneburg und Neustadt sowie der Gemeinden Weimar/ Lahn, Fronhausen und Ebsdorfergrund.

 

Organisation und Personal

Das Forstamt gliedert sich in 10 Reviere kleines Dreieck Kontakt . Neben den dort zuständigen Revierleitern sind vier weitere Außendienstmitarbeiter mit speziellen Aufgaben im Bereich der technischen Produktion (Holzernte, Maschineneinsatz), des Naturschutzes (Betreuung von Schutzgebieten nach Hess. Naturschutzrecht und europäischen Naturschutzrichtlinien) und der Waldpädagogik sowie der forstlichen Bioenergieinformation betraut. Sie werden von drei Forstwirtschaftsmeistern und 14 Forstwirten (Waldfacharbeitern) unterstützt.

Im Innendienst sind vier Mitarbeiter im Leitungsteam des Forstamtes sowie Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter entsprechend etwa 6,0 Vollzeitstellen tätig. Hinzu kommen regelmäßig Nachwuchskräfte, die sich in verschiedenen Phasen der Ausbildung befinden. Insgesamt sind im Forstamt Kirchhain rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

Aufgaben
Holzproduktion
Von der Gesamtwaldfläche des Forstamtes Kirchhain entfallen Anteile auf die verschiedenen Waldbesitzarten wie folgt:

  • Staatswald rd. 8.700 ha
  • Körperschaftswald rd. 2.100 ha
  • Privatwald rd. 6.300 ha

Von den Privatwaldflächen sind ca. 3.700 ha in 31 Interessentenschaften („Gemeinschaftswälder“) organisiert. Die über 500 Eigentümer von mehr als 2000 ha Kleinprivatwald (Besitzgrößen von 0,2 bis 5,0 ha) haben sich zur Verbesserung der Infrastruktur ihrer Wälder und der Holzvermarktung in 26 Forstbetriebsvereinigungen, das sind forstrechtliche Zusammenschlüsse auf Gemarkungsebene, zusammengeschlossen. Die gleichen Ziele hat sich die auf der Ebene des Forstamts neu gegründete Forstbetriebsgemeinschaft Marburg-Kirchhain gesetzt, in der die kommunalen und privaten Waldungen organisiert sind.

Insgesamt werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Forstamtes Kirchhain 83 Forstbetriebe und -betriebsvereinigungen betreut.

Die nachhaltige Holzproduktion in allen Betrieben umfasst rund 100.000 m3 im Jahr. Davon entfallen ca. 47 % auf Laub- und ca. 53 % auf Nadelholz.

Zu den Aufgaben des Forstamtes gehören insbesondere:

  • Die nachhaltige Bewirtschaftung des Staatswaldes nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung der besonderen Gemeinwohlverpflichtung.
  • Die Betreuung, Beratung und Förderung des Körperschafts- und Privatwaldes auf gesetzlicher und vertraglicher Grundlage. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Unterstützung der Waldeigentümer bei der Umsetzung von aus Landes-, bundes- und EU-Mitteln geförderter Projekte.
  • Die Bereitstellung von Dienstleistungen für Dritte, z. B. Beratung, Planung, Begutachtung, Schulung und technische Unterstützung in und um Wald und Naturschutz.
  • Die Pflege und Entwicklung von Naturschutzgebieten nach hessischem und europäischem Naturschutzrecht im Auftrag der Hessischen Naturschutzverwaltung. Umsetzung sonstiger Biotop- und Artenschutzmaßnahmen, sowie Sicherung der sonstigen Schutz- und Erholungsfunktionen in allen betreuten Forstbetrieben.
  • Die Durchführung von wald- und umweltpädagogischen Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit Schulen, Kindergärten sowie anderen Einrichtungen und Gruppierungen.
  • Die Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben, Waldschutz und Umweltkontrolle.
  • Die Bereitstellung von Ersatz- und Kompensationsflächen oder Ökopunkten für forst- und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen.
  • Die Ausbildung von Nachwuchskräften für die verschiedenen, im Forstamt vertretenen Berufsbilder.

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