Natura 2000-EU-Richtlinien: FFH- und Vogelschutzgebiete
Ziel der Natura 2000-EU-Richtlinie ist der Erhalt der biologischen Vielfalt auf europäischer Ebene. Es soll ein Netzt von besonderen Schutzgebieten ausgewiesen werden, natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tier- und Pflanzenarten sollen erhalten bzw. ihr Bestand gesichert werden. Die Landesregierung hat der Europäischen Union 13 im Forstamt gelegene, in diesem Rahmen für schutzwürdig gehaltene FFH (=Flora-Fauna-Habitat /Pflanzen-Tiere-Lebensraum)-Gebiete, sowie 3 Vogelschutzgebiete (VSG) vorgeschlagen.
Für acht dieser FFH-Gebiete hat das Forstamt Kirchhain von der Oberen Naturschutzbehörde den Auftrag bekommen das lokale Management (Pflege und Bewirtschaftung) zu betreiben. Die Gesamtfläche des Managementauftrages umfasst 3.689,51 ha.
Das Management unserer FFH-Gebiete

Copyright: Wolfgang Sauer, Marburg
Auch das Naturwaldreservat "Hundsrück - zwischen Stadtallendorf und Neustadt gelegen - trägt zur Förderung der Naturschutzbelange bei. Es wurde für langfristige forstwissenschaftliche Waldentwicklungsuntersuchungen eingerichtet und wird seit seiner Ausweisung nicht mehr bewirtschaftet. Um Unterschiede in seiner Entwicklung im Gegensatz zu forstlich bewirtschafteten Flächen herausstellen zu können, wurde eine Vergleichsfläche eingerichtet, die weiterhin naturnah bewirtschaftet wird.Die FFH-Gebiete werden von Gutachter-Büros aufwändig untersucht, um den Ist-Zustand zu erfassen und die Schutzwürdigkeit nachzuweisen. Aufgabe des Forstamtes ist es, aus diesen Untersuchungen mittelfristige Maßnahmenpläne herzuleiten, die sicherstellen sollen, dass die bei Meldung der Gebiete relevante Naturausstattung auf mindestens gleichem Niveau bleibt und in Teilen verbessert wird, sowie diese Maßnahmen umzusetzen und zu dokumentieren. Zu einem wesentlichen Aufgabenbereich gehört auch das Werben um Akzeptanz bei den Grundeigentümern, Nutzern und sonstigen von der Maßnahme betroffenen. Um die Bewirtschaftungspläne umsetzen zu können, stehen dem Forstamt verschiedenste Instrumente zur Verfügung. Hierzu gehören landwirtschaftliche Förderprogramme, Vertragsnaturschutz, Kompensation, Ausgleichsabgabe, Ökokonto oder sonstige Drittmittel wie Spenden und Sponsoring.