Innerhalb des Kirchhainer Forstamtsgebietes wurden 3 Gebiete nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie sowie 13 Gebiete nach der Flora- Fauna- Habitat- (FFH-) Richtlinie ausgewählt. Für 9 der FFH- Gebiete obliegt die Betreuung dem Forstamtspersonal.
Hinzu kommen 16 Gebiete, die nach hessischem Naturschutzrecht abgegrenzt wurden (und die nicht gleichzeitig FFH- Gebiete sind). Für die Naturschutzgebiete erstellt das Forstamt im Auftrag der Oberen Naturschutzbehörde die Pflegemaßnahmen, setzt diese um und überwacht die Einhaltung der jeweiligen Ge- und Verbote entsprechend der jeweiligen Rechtsverordnung. Schließlich befindet sich auch ein im Rahmen eines langfristigen Forschungsprojektes ausgewiesenes Naturwaldreservat im Zuständigkeitsbereich des Forstamtes.
Schutz und Erhaltung der natürlichen Waldlebensräume
Zu unseren Aufgaben und Grundpflichten gehört es, die Waldökosysteme als Lebensraum einer artenreichen Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten und zu gestalten.
So sind Naturschutzziele in die mittelfristige Waldwirtschaftsplanung, die Forsteinrichtung, mit aufgenommen. Die gesetzlichen Schutzgebiete und -objekte, die Biotope der Hessischen Biotopkartierung im Wald und weitere Waldbiotope, wie auch z. B. Altholzinseln, Waldränder und Waldfließgewässer werden hier dargestellt und, soweit erforderlich, Maßnahmen zu deren Verbesserung vorgegeben.
Hier stehen ökonomische Belange soweit zurück, bis Zielvereinbarkeit mit dem Naturschutz hergestellt ist. Arten- und Biotopschutzmaßnahmen werden so in die tägliche Waldbewirtschaftung integriert.
Im Forstamt haben wir z. B. in der derzeit vorliegenden Planung:
etwa 50 ha Altholzinseln
etwa 6.000 lfm entwicklungsfähigen Waldrand und
etwa 4.500 lfm entwicklungsfähige Ufervegetation.
Die zum Erhalt der NSG-Schutzwürdigkeit notwendigen Arbeiten werden im Rahmen von Vertragsnaturschutz, d. h. die Pflege wird von Grundstückseigentümern und -pächtern nach gebietsspezifischen Vorgaben gegen Bezahlung ausgeführt, aber auch durch Dienstleistungsunternehmen und in erheblichen Umfang durch eigenes Personal umgesetzt.

Copyright: Wolfgang Sauer, Marburg
Auch das Naturwaldreservat "Hundsrück - zwischen Stadtallendorf und Neustadt gelegen - trägt zur Förderung der Naturschutzbelange bei. Es wurde für langfristige forstwissenschaftliche Waldentwicklungsuntersuchungen eingerichtet und wird seit seiner Ausweisung nicht mehr bewirtschaftet. Um Unterschiede in seiner Entwicklung im Gegensatz zu forstlich bewirtschafteten Flächen herausstellen zu können, wurde eine Vergleichsfläche eingerichtet, die weiterhin naturnah bewirtschaftet wird.