Beauftragt von der Oberen Naturschutzbehörde pflegt und überwacht das Forstamt 16 in seinem Bereich gelegene Naturschutzgebiete (NSG) inner- und außerhalb des Waldes mit insgesamt ca. 500 ha Fläche, sowie einen Teilbereich eines grenzüber-schreitenden NSG. Es erfasst und bewertet relevante Veränderungen, leitet die jährlichen Pflegemaßnahmen her, organisiert deren Ausführung und bringt Ver-ordnungsverstöße zur Anzeige.

Copyright: Wolfgang Sauer, Marburg
Die betreuten Naturschutzgebiete sind hier namentlich aufgelistet:
„Kleine Lummersbach bei Cyriaxweimar“, Marburg-Cyriaxweimar
„Teufelsgraben“, Marburg-Wehrda
„Kehnaer Trift“, Weimar-Kehna
„Unter dem Wolfsberg“, Weimar-Wolfshausen/ Marburg-Ronhausen
„Lahnaltarm bei Bellnhausen“, Fronhausen-Bellnhausen
„Frauenberg bei Beltershausen“, Ebsdorfergrund-Beltershausen
„Teichwiesen bei Heskem“, Ebsdorfergrund-Heskem
„In der Treisebach bei Anzefahr“, Kirchhain-Anzefahr
„Brießelserlen“, Kirchhain-Niederwald/ -Kernstadt
„Amöneburg“, Amöneburg um Kernstadt
„Schweinsberger Moor“, Stadtallendorf-Schweinsberg
„Saurasen bei Schweinsberg“, Stadtallendorf-Schweinsberg
„Sohlgrund von Erksdorf“, Stadtallendorf-Erksdorf
„Josbachtal bei Lischeid“ zu kleinem Teil, Rauschenberg-Josbach
„Speckswinkler Hutewald“, Neustadt-Speckswinkel
„Winshäuser Teich“, Neustadt-Kernstadt westlich
„Momberger Bruchwiesen und Lohgrund bei Mengsberg“ mit Landschaftsschutzgebiet Hardtwasseraue, Neustadt-Mengsberg/-Momberg/-Kernstadt
Karte der Schutzgebiete im Forstamt Kirchhain
pdf-Datei (2.748 kB)
Die zum Erhalt der NSG-Schutzwürdigkeit notwendigen Arbeiten werden im Rahmen von Vertragsnaturschutz, d. h. die Pflege wird von Grundstückseigentümern und –pächtern nach gebietsspezifischen Vorgaben gegen Bezahlung ausgeführt, aber auch durch Dienstleistungsunternehmen und in erheblichen Umfang durch eigenes Personal umgesetzt.