Die Vielfalt der Natur spiegelt sich auch in der Zahl ausgewiesener Schutzgebiete. Mit einer Gesamtfläche von ca. 1660 ha finden sich 20 Naturschutzgebiete im Forstamtsbereich. Zwei der wichtigsten Naturschutzgebiete wollen wir ihnen exemplarisch vorstellen. Es handelt sich dabei um die Naturschutzgebiete „Lampertheimer Altrhein“ und den „Felsberg bei Reichenbach“.
Das Naturschutzgebiet „Lampertheimer Altrhein“ ist mit einer Fläche von 525 ha eines der größten Naturschutzgebiete in Hessen. Im Westen direkt an das Stadtgebiet von Lampertheim angrenzend liegt eines der letzten großflächigen Auengebiete des Oberrheins. Es dient als wichtiger Rastort für Zugvögel in Südhessen und als Brutgebiet für über 70 Vogelarten, von denen einige auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Arten stehen. Als Einzellebensräume finden sich Auewälder, Auewiesen, Schilfröhrichte und Streuobstbereiche. Stellvertretend für die Vielzahl vorhandener Tiere und Pflanzen seien der Haubentaucher, die Nachtigall, der Eisvogel oder das Klebrige Hornkraut und das Kleinblütige Schaumkraut genannt.

Das Naturschutzgebiet „Felsberg bei Reichenbach“ weist eine Größe von 168 ha auf und befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Lautertal im Odenwald. Einst in der Tiefe gelagerter Granit wurde durch Jahrtausende dauernde Verwitterungsprozesse zu Tage befördert. Es entstanden wollsackähnliche Felsblöcke. Bereits in römischer Zeit wurde der Felsberg als Steinbruch genutzt. Mit seiner Fülle von allen Entstehungsstadien erhaltener Werkstücke (Riesensäule, Altarstein, Pyramide) gilt der Felsberg als einzigartig in Europa. Schutzziel ist hier die Erhaltung des Landschaftsbildes, insbesondere die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der natürlichen Gesteinsbildungen.
Neben Naturschutzgebieten sind im Bereich des Forstamtes 9 FFH-Gebiete und 6 Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Die Bezeichnung Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bezeichnet eine Naturschutzrichtlinie, die 1992 von der Europäischen Union beschlossen wurde. Ziel ist es, wildlebende Arten durch Schutz Ihrer Lebensräume zu sichern und eine europaweite Vernetzung dieser Lebensräume herzustellen. Die Richtlinie berücksichtigt auch Vogelschutzgebiete.

Beispielhaft ist das FFH-Gebiet „Viernheimer Waldheide“. Es hat eine Flächengröße von 164 ha. Zweck der Unterschutzstellung ist es ,die auf trocken-warmen Standorten gelegenen Flugsanddünen, Sandtrockenrasen und Kiefernbestände für speziell an diese Lebensräume angepasste Spinnen, Insekten und Vögel zu erhalten. Unter anderem finden sich hier Vögel wie der Brachpieper oder die Heidelerche, aber auch Silber- und Blauschillergrasfluren.