Betreuung des Kleinprivatwaldes durch Hessen-Forst
Für die besondere Förderung (= Beförsterung) des Kleinprivatwaldes werden mit den forstlichen Zusammenschlüssen die notwendigen Verträge abgeschlossen. Die angeschlossenen Waldbesitzer können davon nur profitieren, wenn sie ihrer Forstbetriebsvereinigung schriftlich eine entsprechende Ermächtigung erteilt haben. Diese Erklärung zur Beförsterung sollte - soweit noch nicht geschehen - baldmöglichst
der FBV vorgelegt werden.
Pflanzenbestellungen Kleinprivatwald
Mitglieder der Forstbetriebsvereinigungen legen die Pflanzenbestellungen für die Herbstkulturen bitte bis zum 15. August und für die Frühjahrskulturen bis zum 15. Januar des Jahres vor.