Geologie und Geographie des Forstamtes Vöhl
Die geologische Situation im Forstamt Vöhl
Im Erdaltertum (Paläozoikum) vor 542 bis 251 Millionen Jahren vor unserer Zeit stoßen die tektonischen Platten Gondwana und Laurasia aufeinander.
Im Karbon vor 345 Mio. Jahren faltet sich daraufhin das variszische Gebirge aus dem devonischen Meer empor. Dieser Gebirgszug reicht von der Ostküste
Chinas über den gesamten eurasischen Kontinent bis zur der USA und erreicht Höhen von über 4000 m. Das Gebirge besteht hauptsächlich
aus Sedimentgesteinen, die sich im devonischen Meer abgelagert hatten. Je nach Sediment bildeten sich Tonschiefer, Kieselschiefer und Grauwacken. Die
Gebirgsfaltung wird von vulkanischen Aktivitäten begleitet. Daher durchbrechen immer wieder Diabasvorkommen die Sedimentgesteine.
Gefalteter Kieselschiefer über einer Diabasblase bei Bergfreiheit
Bereits vor 250 Mio. Jahren ist das variszische Gebirge zu einem Plateau erodiert und wird von einem flachen Meer umspült. In dieser Zeit lagern sich
Zechstein und Rotliegendes auf dem Meeresgrund ab. Das flache Meer verliert bald den Anschluss an das Weltmeer und trocknet wieder aus. Aber bereits 25 Mio.
Jahre später wird das Gebiet erneut von einem Meer bedeckt. Das Gebiet des Rheinischen Schiefergebirges ragt als Insel aus dem Meer. Der großen
Insel vorgelagert liegt die Insel Kellerwald. Die Sedimente, die sich in diesem Meer ablagern, werden später zum Buntsandstein.
Buntsandstein verbaut in der Kirche von Wellen
Zechsteinfelsen bei Ober-Werbe
Das Forstamt gliedert sich daher in zwei Naturräume. Im Westen und Süden sind der Kellerwald und die östlichen Ausläufer des Rothaargebirges.
Bäche und Flüsse haben hier tiefe Täler in das variszische Gebirge geschnitten. Großflächig bedeckt Wald die häufig steilen
Hänge und Bergrücken. Dabei zeigen sich je nach Ausgangsgestein kleinstrukturell große Unterschiede bei der Nährstoffversorgung der Böden
und damit auch bei dem aufstockendem Wald.
Blick von Hundsdorf über den Kellerwald
Im Norden und Osten schließt sich das Waldecker Tafelland an. Der durch Zechstein und Buntsandstein geprägte Naturraum umfasst nachgerade den Rumpf
des Kellerwalds. Im Gegensatz zur eher rauen Morphologie des Schiefergebirges ist die Landschaft der Waldecker Tafel eher sanft geschwungen..Hier säumt der
historische Alte Wald die ehemalige Landesgrenze zwischen Waldeck und Kurhessen.Die im Vergleich zum dolomitischen Zechsteingebiet eher nährstoffarmen
Böden auf Buntsandstein sind durch einen höheren Anteil an anspruchsloseren Baumarten, wie Kiefer und Eiche gekennzeichnet.
Landwirtschaftlich genutzte Flur bei Goddelsheim über Zechstein
Blick über das Edertal und auf den Alten Wald
Geographische Lage
Das Forstamt Vöhl umschließt mit seinen Waldflächen den Edersee. Dieser schlängelt
sich über eine Länge von 28,5 km durch das Forstamt. Mit 11,8 m2 Wasseroberfläche und einem Stauvolumen von
über 200 Mio. Kubikmetern ist er der zweitgrößte Stausee Deutschlands. Der Edersee gehört zu den besonderen
touristischen Destinationen in Hessen.
Blick vom Knorreichenstieg über den Edersee
Der Forstamtsbereich Vöhl umfasst die politischen Gemeinden Lichtenfels, Vöhl, Waldeck, Edertal, Bad Wildungen und
Haina (Kloster). Als Einheitsforstamt bewirtschaftet das Forstamt Vöhl nicht nur den Wald des Landes Hessen, sondern
auch den der Kommunen und der meisten Privatwaldbesitzer und als Untere Forstbehörde trägt es dazu bei, dass die
hohen Standards der multifunktionalen nachhaltigen Forstwirtschaft in Hessen über Besitzgrenzen hinweg gewährleistet
werden. Spuren längst überwundener Grenzen, die Zeugnis ablegen von der Zeit der deutschen Kleinstaaterei, finden
viele in den Wäldern. Da sind zum Beispiel die alten Grenzen zwischen dem Fürstentum Waldeck und dem Großherzogtum
Hessen und Kurhessen oder zwischen Kurköln und Waldeck. Auch die ehemals hessischen Enklaven im Waldeckischen Territorium
Eimelrod, Hemmighausen, Deisfeld und Höringhausen) sind noch gut anhand ihrer Grenzsteine erkennbar.
Grenzstein zwischen Großherzogtum Hessen und Fürstentum Waldeck
Die Grenze zwischen dem Fürstentum Waldeck und Hessen (seit 1866 Preußen) verlor erst 1928/1929 mit dem Staatsvertrag
über die Vereinigung Waldecks mit Preußen ihre Bedeutung.
Blick über Altwildungen mit Schloss Friedrichstein
Die
Geschichte des Forstamtes Vöhl und die Geschichte des Forstamtsgebäudes
Das Forstamtsgebäude der Gemeinde Vöhl
Das Forstamtsgebäude, im historischen Ortskern der Stadt Vöhl gelegen, wurde 1386 als Wirtschaftsgebäude
für das erste Vöhler Schloss erbaut. Es diente nach dem Tode des Landgrafen Georg II von Hessen-Darmstadt
im Jahre 1661 seinem Sohn Georg dem Mittleren bis zu dessen Tod 1676 zur Hofhaltung. Danach wurde es
herrschaftliches Meiereigut. Das umgebaute ehemalige Scheuen- und Stallgebäude diente ab 1808 als Dienstsitz
des Steuerbeamten (Rezeptur), nach der Annektierung des Kreises Vöhl durch Preußen im Jahre 1866 als Dienstwohnung
des preußischen Oberförsters und ab 1930 auch als Büro der Oberförsterei. Der aus Thalitter stammende erste
preußische Oberförster, Johann Friedrich Ernst Weihl, musste kurz vor seiner Pensionierung noch für 2 Jahre
Dienst- und Wohnsitz in Vöhl nehmen. Das Gebäude wurde zur 850-Jahr-Feier der Gemeinde Vöhl im Jahre 1994 renoviert.
Die Schlösser von Vöhl
Johann Friedrich Ernst Weihl, der erste Oberförster von Vöhl
Ähnlich wie die Landwirte müssen die Forstbetriebe seit jeher mit dem Problem leben, dass sich die
Erlöse für ihre Produkte nicht im gleichen Maße entwickeln wie die Produktionskosten. Vor dem ersten Weltkrieg
konnte z.B. die preußische Staatsforstverwaltung aus dem Erlös für einen Festmeter Nutzholz den Lohn für
50 bis 60 Waldarbeiterstunden bestreiten. Heutzutage reicht der Kubikmeter nicht einmal mehr für zwei Lohnstunden.
Man kann wohl den permanenten Zwang zur Rationalisierung, dem die Urproduktion ausgesetzt ist, nicht drastischer beschreiben.
Rationalisierung bedeutet Leistungssteigerung und damit mittelbar immer auch eine Anpassung der Organisation, da ein
besseres oder zumindest gleiches Ergebnis auch mit weniger Personal und geringerem Sachmitteleinsatz erzielbar ist.
Eine Reform jedoch, die nicht primär auf Rationalisierung abzielte, erlebten die Forsten des Kreises Vöhl in den
Jahren nach 1866, als aus den Großherzoglichen Hessischen Waldungen Königlich Preußische geworden waren.
Der Kreis Vöhl wird preußisch
In den Artikeln 14 und 15 des Friedensvertrages zwischen Hessen und Preußen vom September 1866, der das
Ergebnis der Parteinahme des Großherzogtums für die unterlegenen Österreicher im preußisch
österreichischen Krieg war, wird ein größerer Gebietsaustausch verabredet, im Rahmen dessen unter
anderem der bislang zur Provinz Oberhessen gehörende Kreis Vöhl mit den Enklaven Eimelrod und Höringhausen
mit “allen Souverainitäts- und Domanialrechten” an Preußen abgetreten wird. Aus der Zusatznote der
Verhandlungsführer von Dalwigk und Bismarck geht hervor, dass der preußische Staat in den abgetretenen
Gebieten in alle Rechte und Verbindlichkeiten des Hessischen Staates eintritt. Die hessischen Beamten, die von
der eingeräumten Möglichkeit eines Wechsels in die hessischen Stammlande keinen Gebrauch machen wollen,
erhalten danach Besoldung und Pensionsbezüge in alter Höhe garantiert. Zu diesem Personenkreis zählt auch
Johann Friedrich Ernst Weihl,
der am 21. Februar 1809 in Romrod bei Alsfeld geboren worden ist, und somit zum Zeitpunkt des hessisch
preußischen Gebietsaustausches bereits im 58. Lebensjahr steht. Den weitaus überwiegenden Teil seines
beruflichen Lebens hat er in großherzoglichen Diensten verbracht. Leider ist über seinen Werdegang
in der Zeit der Zugehörigkeit Vöhls zu Hessen-Darmstadt wenig bekannt, da die hessischen Personalakten
in den Kriegwirren um 1945 verloren gegangen sind. Fest steht, dass sein Vater Philipp Weihl bereits im Forstberuf
stand: Er wird als Forstinspektor in Rodheim bei Hungen erwähnt. Die Frau Philipp Weihls, eine geborene Susanne
Katharina Koch, war vermutlich eine Verwandte des Vöhler Landrichters Reinhard Koch. Bei seiner Eheschließung
mit Wilhelmine Katharina Staudinger in Thalitter am 12. April 1841 wird Friedrich Ernst Weihl als Revierförster
bezeichnet. Durch großherzogliches Dekret aus dem Jahre 1853 erfolgt die Ernennung der hessischen Revierförster
zu Oberförstern. Im Großherzogtum Hessen bestand zwar seit 1821 an der Universität Gießen auch
eine Ausbildungsstätte für die Oberförster und Forstmeister. Ob Friedrich Ernst Weihl hier wie sein
Bruder Wilhelm und später sein jüngster Sohn Rudolf eine akademische Forstausbildung erfahren hat, ist nicht bekannt.
Die Oberförsterei Asel
Das Kirchenbuch von Thalitter weist Friedrich Weihl dann im Jahre 1853 anlässlich der Taufe seines Sohnes
Karl Ernst Joseph als “Großherzoglichen Oberförster” aus. Er steht der Oberförsterei Asel vor, die zum Forstamt
in Battenberg gehört. Sehr wahrscheinlich aber hat er nie in Asel selbst gewohnt, denn sowohl seine Heirat als auch
alle Kindstaufen sind im Kirchenbuch von Thalitter gewahrt. Im Übrigen hat es im Kreis Vöhl seinerzeit keine
Forsthäuser oder gar ein Oberförsterbüro gegeben. Die Förster wohnten zumeist sehr bescheiden zur Miete bei einem
Bauern, die Oberförster erhielten geringe Zuwendungen für die fallweise Beschäftigung einer Schreibkraft. Als Folge
der Gebietsabtretung an Preußen erfolgt dann ”im Nachsommer 1867 (....) eine neue Abgränzung der Oberförstereien
Asel und Alt-Lotheim”, wobei ”die Oberförsterei Asel zur Oberförsterei Vöhl verwandelt, und hierbei dem
derzeitigen Inhaber der Oberförsterei Asel aufgegeben wird, nach Vöhl überzuziehen...”
(Quelle: Acta personalia betr. den Oberförster Weihl zu Vöhl, Staatsarchiv Marburg, Bestand 169 Nr. 2305).
Diesen Umzug von Thalitter nach Vöhl hofft Weihl angesichts der wenigen verbleibenden Jahre im aktiven Dienst vermeiden zu können.
Es entspinnt sich ein reger Schriftwechsel mit dem unmittelbar vorgesetzten Forstmeister Israel in Frankenberg und der Königlichen
Regierung in Kassel.
Umzug nach Vöhl
Unmittelbar nach der Organisationsänderung versucht Forstmeister Israel, in Vöhl eine Mietwohnung für den
Oberförster Weihl zu finden. Die in Aussicht genommenen Wohnungen werden aber bei Bereisungen als unbrauchbar gefunden.
Eine Lösung zeichnet sich erst ab, als die Regierung in Kassel mitteilt, dass die “Rentbeamtenwohnung zu Vöhl
nebst Zubehör vom ersten Juli 1870 ab vom Domainen- auf den Forstetat übernommen und dem Oberförster Weihl als
Dienstwohnung überwiesen worden ist...”. Die Rentbeamtenwohnung befindet sich in der großen Scheune des
mittlerweile abgerissenen Schlosses und nachmaligen herrschaftlichen Meiereigutes, in dem 1808 eine Steuereinnahmestelle
(Rezeptur) eingerichtet worden ist. Aus der vorgelegten ”Liquidation über Reisekosten” geht hervor, dass Weihl am
2. Dezember 1870 mit seiner Familie in die Dienstwohnung nach Vöhl umgezogen ist. Er folgt damit allerdings nur
widerwillig seiner Dienstpflicht und schreibt im darauffolgenden Jahr nach Kassel: ”Mir würde es nicht
schwerfallen, durch unpartheiische Beurtheilung zu beweisen, dass die Dienstwohnung für mich nur ein Nachteil ist,
indem meine Verhältnisse geräumiger und paßender war, als die jetzige Dienstwohnung, welche namentlich wegen Kälte
und Feuchtigkeit einen Mehraufwand von wenigstens 10 Stecken Holz verlangt, anderer Nachteile nicht zu gedenken.”
Auch in den Akten der Oberförsterei vermerkt er: ”Dem Oberförster wurde eine Dienstwohnung zu Vöhl überwiesen,
deren jetzige Einrichtung noch viel zu wünschen übrig läßt, indem die Wohnräume nicht ausreichen
und die Oekonomieräume so ziemlich unbrauchbar sind.” (Quelle: Taxations-Notizenbuch
der Oberförsterei Vöhl).
Der neue Dienstherr
Friedrich Weihl hat im Sommer 1867 bereits 30 Jahre in hessischen Diensten gestanden. Sein neuer Dienstherr, der
preußische Staat, übernimmt die Alimentierungspflicht und gewährt nach seiner Bestallung als Königlicher
Oberförster
- ein bares Gehalt von jährlich 700 Talern und 29 Groschen
- eine Dienstaufwandentschädigung von jährlich 250 Talern und 4 Groschen
- eine Dienstentschädigung von jährlich 80 Talern.
Ist insoweit vielleicht noch Kontinuität gegeben, so stehen doch ansonsten im Dienstalltag grundlegende
Veränderungen auf der Tagesordnung. Von der Neuabgrenzung des Forstbezirkes und der Einrichtung eines
“Dienstetablissements” für den Oberförster war schon die Rede. Die Forsthäuser im Vöhler Forstweg,
Basdorf (heute in Privatbesitz). Buchenberg und Herzhausen werden dann in den achtziger Jahren gebaut. Sind da
aber nicht auch fachlich divergierende Auffassungen oder gar ein anderer –preußischer- Führungsstil? Im Hinblick
auf die Durchforstung der Wälder findet sich im Jahre 1878 ein Kommentar des Oberförsters Ehrenteich der waldbauliche
Auffassungsunterschiede deutlich werden lässt:“Mit der Neigung der Holzhauer (besonders der älteren),
bei den Durchforstungen nach der Manier zu darmstädtischen Zeiten zu licht zu hauen, hat man immer noch zu kämpfen.”
Auch ein Missverhältnis “zwischen der Fläche der fortschreitenden Wiederaufforstung und der vorhandenen
Kahlschlagfläche” wird als Kritik an der Wirtschaftsweise zu hessischen Zeiten festgestellt. Müssen die
verantwortlichen ehemals Hessen Darmstädtischen Förster sich in ihrer Arbeit damit nicht grundsätzlich in Frage
gestellt sehen? Da kann es auch schon einmal vorkommen, dass man aufbegehrt. Als 1871 anlässlich der Revision der
Forstkasse zu Vöhl der Forstmeister Wigand aus Frankenberg dem Oberförster Weihl ”bemerklich macht, dass die
Nutzungsgelder (das sind die Pachtgelder, welche die Forstbeamten für die Ihnen zur Verfügung gestellten Gärten,
Äcker und Wiesen an die Forstkasse abzuführen hatten) der Forstbeamten statt praenumerando (im Vorhinein) postnumerando
(im Nachhinein) zum Soll gestellt seien, und demselben dieses Verfahren als unrichtig bezeichnet” hat sich Weihl
“in einem Bericht an den g. Wigand unangemessene Schreibweise erlaubt”. Wigand beschwert sich hierauf bei
der Regierung in Kassel, erhält aber den Bescheid, dass von der Erteilung eines förmlichen Verweises Abstand genommen
werden soll in der Erwartung “dass eine solche Ausdrucksweise nicht wieder vorkommt”. Da die gewährte
Dienstaufwandsentschädigung offensichtlich davon abhängt, ob der Oberförster wirklich eine Schreibhilfe beschäftigt
und in Besitz eines Dienstpferdes ist, stellt die Königliche Regierung 1870 entsprechende Nachfragen an. Im Bericht
Weihls an den Forstmeister Israel mischen sich Widerspruch und Ironie:” (...) so kann ich nur die Tatsache
angeben, dass ich schon 1½ Jahre lang meinen ältesten Sohn, (der mehrere Jahre in Mainz Posteleve war,
krank wurde und seine Stellung aufgeben mußte) bei mir behalten muß, dass ich an diesem eine ständige Schreibhilfe
habe, so gut man sie auf dem Lande nur bekommen kann. (...) Wenn in fraglicher Verfügung die Anschaffung eines
Dienstpferdes aufgegeben wird, so kann ich nur angeben, dass ich schon lange Jahre ein Dienstpferd besessen habe
und noch besitze, welches hauptsächlich als Reitpferd benutzt und deshalb durchaus zu keinem Gebrauch in der Oekonomie
verwendet wird. Da diese Angaben ganz in Widerspruch stehen mit den von hoher Regierung angestellten Ermittlungen,
so mag mir der bescheidene Zweifel erlaubt sein: Ob fragliche Verfügung vielleicht für eine andere Adresse bestimmt
gewesen und aus Versehen an mich gelangt?”
Vorruhestand bei “Preußens”?
Kurz nach dem Umzug von Thalitter nach Vöhl muss sich Oberförster Weihl äußern, wann er gedenke, um seine
Pensionierung einzukommen. Darauf erklärt er am 14. Dezember 1870: “Die Annahme, dass ich wegen meines
vorgerückten Alters den Anforderungen des Dienstes nicht mehr gewachsen sei, dürfte ebenwohl nicht begründet sein.
Das Revier ist zwar wegen (...) der parzellierten Lage nicht leicht zu verwalten, ich fühle mich aber sowohl in
körperlicher wie in geistiger Beziehung noch so kräftig, dass ich bestimmt glaube, allen Anforderungen des Dienstes
in jeder Weise zu genügen, und zwar um so mehr, als ich die Schwierigkeiten, welche mir sowie überhaupt wohl einem
jeden Manne in meinen Alter durch die Einführung eines ganz neuen schriftlichen Geschäftsganges entgegen standen,
überwunden habe und mich nunmehr in demselben zu bewegen weiß. Auch dürfte noch der Umstand Berücksichtigung verdienen,
dass ich hier bereits über 30 Jahre das Revier verwaltet habe, daher alle Verhältnisse, welche auf die Bewirtschaftung
Einfluß haben, genau kenne. Alle die Umstände, wie noch der weitere, dass ich erst vor kurzem einen Zug hierher
habe machen müssen, veranlassen mich, jetzt noch nicht um meine Pensionierung einzukommen, und darf mich voll der
Hoffnung finden, dass desfall Königliche Regierung meine Versetzung auf ein kleineres Revier nicht beantragen werde.”
Allem Anschein nach findet die Bitte Weihls Gehör, denn er scheidet erst zum ersten Oktober 1872 “mit Pension”
aus dem aktiven Dienst aus. Sein Nachfolger wird Oberförster Kuchenbecker aus Görzhain im Bereich der Forstinspektion Ziegenhain.
Die Vöhler Forsten 1870/71
Seit 1867 existiert nun der Oberförsterbezirk Vöhl, die Oberförsterei Vöhl hingegen entsteht erst richtig, als
der Oberförster Johann Friedrich Ernst Weihl für die letzten zwei Jahre seines beruflichen Lebens den Dienstsitz
in Vöhl nimmt. Er wohnt in dem alten Gemäuer, das bis heute die Dienstwohnung der Vöhler Oberförster und Forstmeister
ist. Der Ehrlichkeit halber sei hier jedoch angemerkt, dass sich die wohnlichen Verhältnisse seit 1870 entscheidend
verbessert haben. Während die große Politik sich mit dem deutsch-französischen Krieg und der Reichsgründung am
18. Januar 1871 befasst, haben die Wälder um Vöhl zuerst eine so große Trockenheit zu ertragen, dass die “ausgesäten
Sämereien aus Mangel an Feuchtigkeit nicht aufgehen, oder wieder trocken werden”. Der Winter 1870/71 ist dann so
kalt und lang, dass der Laubausbruch sich stark verzögert. Auch die Jagd ist keine Sache der Förster, denn die
Jagden sind 1870 “sämtlich verpachtet und werden mit dem sechsten Februar 1872 leihfällig”. Die Pächter werden
sich Ihrer Jagden jedoch auch nicht sonderlich erfreut haben, denn Oberförster Weihl lässt uns wissen, dass man
die “Jagdverhältnisse nur als geringfaltig bezeichnen” kann, weil “die kleine Jagd (das Niederwild, d. Verf.)
aller Schonung zum Trotze so zurückgegangen ist, dass sie kaum mehr die Mühe belohnt.” Der Rehstand hängt sehr
von den Gemeindejagden ab, ist daher in letzten Jahren auch schwächer geworden, weil mehrfach die Gemeindejagden
in andere Hände übergegangen sind, wo sie nicht mehr geschont werden. Über ständige Waldarbeiter verfügt die
Oberförsterei Vöhl nicht, großer Arbeitermangel herrscht, wenn die Landwirtschaft Arbeitskräfte benötigt. Im Jahr
1871 ist der “Frevel an Laub und Gras wegen des Mangels an Futter und Stroh wohl bedeutender wie früheren Jahren”.
Die Streunutzung (das Sammeln von Falllaub für die Einstreu in den Ställen) ist distriktweise in einem sechsjährigen
Turnus erlaubt, auch die Waldweide wird von den Hirten der Gemeinden mit “unbestimmter Stückzahl” an Weidevieh ausgeübt.
Holzlieferverpflichtungen der Oberförsterei bestehen zu dieser Zeit für die Meierei Thalitter, für die Ederstege bei
Asel, Buchenberg, Herzhausen und Kirchlotheim. Insgesamt werden im Jahre 1870 in der gesamten Oberförsterei 193.427
darmstädtische Kubikfuß an Derbholz eingeschlagen. Das entspricht einem Volumen von rund 3.017 Festmetern. Weniger
als 9% des Holzeinschlages entfallen auf das Nadelholz. Die Pfarreien Vöhl, Obernburg. Oberwerba und Eimelrod erhalten
“Besoldungsholz”, während sich der freie Holzabsatz im Jahre 1870 auf die Orte des Forstbezirkes Vöhl und die nähere
Umgebung beschränkt. Nach der Befriedigung sämtlicher Holzberechtigungen bleibt aber zumeist nur geringwertiges Holz
zur Vermarktung übrig, der Anteil an Nutzholz ist sehr gering.
Die Forstorganisation um 1870
Die Arbeitsschwerpunkte der preußischen Forstverwaltung im Bereich Vöhl, wohl aber nicht nur dort, sind nach dem oben
Gesagten recht augenfällig: Die Holzvorräte in den Wäldern sind gering, Holz von besserer Qualität kaum vorhanden.
Immer noch bestehen die längst als waldschädlich ausgemachten Streunutzungs- und Waldweiderechte. Im Übrigen fehlt es
an einer forstlichen Infrastruktur, besonders an Forsthäusern. Bis zum Bau der neuen Forsthäuser in den Jahren nach 1880
wird versucht, den Bedarf durch Ankäufe decken. Dem Förster Klos in Buchenberg wird z. B. am 1. Juni 1876 das ”fiskalischerseits
von dem Gastwirth Friedrich Meyer daselbst angekaufte Wohnhaus nebst Stallung und Scheuer als Dienstwohnung überwiesen”.
Schließlich sind die übernommenen Gebiete noch in die preußische Forstverwaltung einzugliedern. Hierzu tritt am
1. Oktober 1873 eine neue Einstellung der ”Forst- Inspektionsbezirke” in Kraft (Quelle:
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel 1873), nach welcher die Waldungen im Regierungsbezirk Kassel in die zwei
”Oberforstmeisterbezirke Cassel- Ost und Cassel- West” mit insgesamt 16 Inspektionsbezirken aufgeteilt werden.
Den Inspektionsbezirken steht jeweils ein Forstmeister vor. Die Oberförsterei Vöhl gehört mit den Oberförstereien
Rosenthal, Ernsthausen, Hommershausen, Röddenau, Frankenau und Altenlotheim zur Forstinspektion Frankenberg des Fostmeisters Israel.
Die nachfolgende Aufstellung gibt einen Überblick über die um das Jahr 1870 der Oberförsterei Vöhl zugehörigen Förster:
| Schutzbezirk Basdorf |
Förster |
Walter |
| Schutzbezirk Buchenberg |
Förster |
Klos |
| Schutzbezirk Ederbringhausen |
Forstaufseher |
Eisenhut |
| Schutzbezirk Eimelrod |
Förster |
Gönner |
| Schutzbezirk Herzhausen |
Förster |
Schöber |
| Schutzbezirk Marienhagen |
Förster |
Habicht |
| Teil des Schutzbezirkes Marienhagen an der Marienhagen-Thalitter Straße |
Forstaufseher |
Schröder |
| Schutzbezirk Vöhl |
Förster |
Meinhardt |
| Sachsenberg (Wohnsitz) |
Förster |
Klipstein |
Die in fast jeglicher Hinsicht schwierigen Verhältnisse werden den Altvordern enorme Anstrengungen abverlangt haben. Da wundert
es nicht, dass nach dem Ausscheiden Friedrich Weihls aus dem Dienst die Fluktuation auf der Oberförsterstelle recht hoch ist. Bis zum
Jahre 1902 wechselt die Leitung der Oberförsterei zehnmal. Erst die späteren Forstmeister von Berlepsch und Justi werden die Stelle
langfristig bekleiden. Johann Friedrich Ernst Weihl hat sich jedenfalls – obwohl der Zeitpunkt seiner Pensionierung absehbar war – in
die Pflicht nehmen lassen, an der Neugestaltung mitzuwirken, und bezieht sogar für die letzten zwei aktiven Jahre die Oberförster-
Dienstwohnung im heutigen Forstamt. Seinen Ruhestand verbringt er wieder in Thalitter, wo er am 29. April 1887 stirbt. Sein Grab, in
dem er zusammen mit seiner Frau Wilhelmine ruht, befindet sich neben der Familiengrabstätte Staudinger auf dem Friedhof von Thalitter.
Eberhard Leicht