Mit dem Tod des letzten Landgrafen Victor Amadeus im Jahre 1834 ergriff Kurprinz und Mitregent Friedrich Wilhelm von Hessen sofort Besitz von der „Rotenburger Quart“. Die kurhessischen Landstände beanspruchten aber ebenfalls das Staatsgut für sich. Gemäß Verordnung vom 20. Juli 1838 wurde eine Hof-Domainen-Kammer in Rotenburg gebildet, die die land- und forstwirtschaftlichen Flächen als „Haus-Fideicommiß-Güter“ verwaltete. Bis 1848 herrschte Streit zwischen dem Landtag des Landes Hessen und dem Kurprinzen über den Besitz der Flächen des Rotenburger Quarts. Mit Verordnung vom 12. Mai 1848 wurden die Domainen-Flächen an die Staats-Finanzverwaltung übertragen. Mit Beschluss vom 26. Mai 1848 wurde der Zeitpunkt der Übertragung auf den Staat für den 1. Juli 1848 festgelegt und mit Beschluss vom 25. Juni 1848 wurden die Forstbeamten und –angestellten zum 1. Juli 1848 in den Staatsdienst übernommen. Nachdem durch die Verordnung vom 12. Mai 1848 die Rotenburger Quart der Staatsverwaltung überwiesen wurde, trat zu den bestehenden zehn staatlichen Inspektionen noch eine elfte, Rotenburg, hinzu. Dies war der Beginn der staatlichen Oberförsterei Rotenburg.
Forstamt Rotenburg
Forstamt Rotenburg wird 175 Jahre alt
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