Der Landesbetrieb Hessen-Forst besteht seit dem 1.1.2001. Die Gründung des Landesbetriebes war das Ergebnis eines längeren und umfassenderen Planungsprozesses zur Reform der Landesverwaltungen in den Sektoren Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz, Landschaftsmanagement und Regionalentwicklung. Ziel der Reformen war eine stärkere Kundenorientierung und verbesserte Effizienz der öffentlichen Verwaltung. Daher vereint der Landesbetrieb Teile der früheren Forstverwaltungen des Landes und der drei Regierungspräsidien sowie des Instituts für Forstinventur, Forstplanung und Ökologie und die Forstämter. Der Gründung des Landesbetriebes durch ein Gesetz des Hessischen Parlaments gingen ein intensiver jahrelanger Diskussionsprozess mit Mitarbeitern und Stakeholdern und eine zweijährige Etablierungsphase voraus.
Der Landesbetrieb arbeitet flächendeckend und bürgernah im gesamten Land nach dem Prinzip der 'integrierten Hoheit’. Das heißt, die Forstämter üben neben den Aufgaben der Waldbewirtschaftung und Dienstleistungen auch Aufgaben aus, die aus gesetzlichen Bestimmungen stammen (Förderung, Aufsicht und Kontrolle).
Kernaufgabe des Landesbetriebs Hessen-Forst ist die nachhaltige Bewirtschaftung des Staatswaldes des Landes Hessen (340.000 ha) nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und unter Wahrung der besonderen Gemeinwohlverpflichtungen sowie der von ihm betreuten Körperschafts- und Privatwälder (325.000 ha bzw. 156.000 ha). Diese Betreuung erfolgt im Sinne der Agenda 21, der Waldgrundsatzerklärung der Konferenz von Rio 1992, der Erklärung der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (Helsinki 1993, Resolution H1), der Agenda 2000 der EU Kommission, des nationalen Waldprogramms für Deutschland und des Hessischen Forstgesetzes. Garant für die Einhaltung dieser Grundsätze sind die hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hessen-Forst.
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