Teilnahme an Bewegungsjagden auf Schalenwild
Hier erhält der Jagdgast für einen festgelegten Termin im Herbst/Winter die Möglichkeit, an einer ein- oder zweitägigen Gesellschaftsjagd teilzunehmen.
Die Forstämter legen diese Termine in eigener Zuständigkeit fest. Gelegentlich ist es möglich, bereits am Vortag und/oder Folgetag in einem benachbarten Forstamt zu jagen. So können sich die Jagdgäste entsprechend ihres eigenen Zeitbudgets ein individuelles mehrtägiges Programm zur Teilnahme an unterschiedlichen Gesellschaftjagden zusammenstellen.
Vor Beginn der Jagdausübung zahlt der Jagdgast ein Standgeld, in dem in der Regel das Abschussentgelt für alle am Morgen des Jagdtages freigegebenen Stücke enthalten ist. Zusätzlich zu bezahlen sind lediglich die erlegten Stücke, die nicht freigegeben waren und gegebenenfalls Trophäenträger entsprechend der getroffenen Ansage.
Schießtraining und Schießkinos
Grundsätzlich empfiehlt Hessen-Forst vor der Teilnahme an einer Gesellschaftsjagd das Flüchtigschießen auf den laufenden Keiler zu üben oder besser noch den Besuch eines Schießkinos. Hier können die Jagdsituationen, wie sie auf den Bewegungsjagden von Hessen-Forst immer wieder entstehen, realitätsnah trainiert werden.
Der Besucher des Schießkinos entscheidet selbst den Schwierigkeitsgrad der gezeigten Filmsequenz, so dass er bestmöglich auf die Anforderungen des Schießens in der freien Wildbahn vorbereitet ist.
Hier können Sie sich über
aktuelle Gesellschaftsjagdangebote der hessischen Forstämter informieren.
Zur Vorbereitung ins Schießkino
Wetzlar,
Fulda,
Schießkino Rhein-Main und
Hitpoint Schießkino.
Ab dem Jagdjahr 2009 ist ein Schießnachweis für Bewegungsjagden bei HESSEN-FORST erforderlich!
Im Sinne einer tierschutzgerechten und erfolgreichen Jagdausübung liegt uns die Schießfertigkeit unserer Jagdkunden sehr am Herzen.
Aus diesem Grund bitten wir die Jagdgäste von HESSEN-FORST, mindestens einmal im Jagdjahr im Schießkino oder auf den Laufkeiler mit einem hochwildtauglichen Kaliber zu üben.
Der Eintrag im Schießnachweisheft (oder ein vergleichbarer Nachweis) gilt als Nachweis zur Vorlage bei den Gesellschaftsjagden des Landesbetriebes HESSEN-FORST.
Wildbrethygiene
Gemäß Verordnung (EG) 853/2004 müssen alle bei Hessen-Forst Jagenden ausreichende Kenntnisse hinsichtlich der Erkennung und Beurteilung von Wildkrankheiten sowie bei der Versorgung und Inverkehrbringen des Wildes besitzen. Dazu ist der Nachweis zur Schulung zur Kundigen Person zu erbringen.