Kompensationsmaßnahmen

Fließgewässerrenaturierung als Kompensationsmaßnahme

Eingriffe in Natur und Landschaft, z.B. durch die Ausweisung eines Baugebietes, durch eine Straßenbaumaßnahme oder ein sonstiges Großprojekt, können durch geeignete Maßnahmen des Naturschutzes kompensiert werden. Hessen-Forst bietet an, solche Kompensationsmaßnahmen im Wald zu planen und umzusetzen. Möglich sind z.B. das Pflanzen seltener Baumarten, der Umbau von Nadelholzbeständen an Gewässern in standortgerechte Erle/Eschebestände, naturnahe Waldrandgestaltung u.ä.. Hessen-Forst übernimmt auch die Planung und Umsetzung von vorlaufenden Ersatzmaßnahmen (sogenannte ökokontomaßnahmen). 


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