Hessen-Forst erbringt mit sei 41 Forstämtern, dem Nationalparkamt Kellerwald-Edersee und dem Servicezentrum für Forsteinrichtung und Naturschutz zahlreiche Dienstleistungen für den Naturschutz in Hessen. Wir sorgen für die Integration der Biodiversitätsziele des Landes Hessens in die Staatswaldbewirtschaftung und übernehmen landesweite Naturschutzdienstleistungen im Auftrag der Obersten und der Oberen Naturschutzbehörden.
Wir:
- Konzipieren Arten- und Biotopschutzkonzepte für die Waldbewirtschaftung bieten diese Interessierten an und setzen sie im Staatswald selbst um,
- Betreuen und pflegen alle Naturschutzgebiete in Hessen und die Wald-FFH und –Vogelschutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems
- Erstellen die Bewirtschaftungspläne für die Naturschutzgebiete, die Wald-FFH-Gebiete und die meisten Vogelschutzgebiete in Hessen im Auftrag der Oberen Naturschutzbehörden
- Sind Träger des Nationalparks Kellerwald-Edersee und dort zuständig fuer das Nationalparkmanagement
- Wirken in den verschiedenen Umsetzungsschritten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie der EU konzeptionell und operativ mit
- nehmen die landesweite Erfassung, Aufbereitung und Prüfung sowie Bereitstellung von Naturschutzdaten wahr
- Steuern die hessische Waldnaturschutzforschung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt in Göttingen
Die Naturschutzbelange sind fester Bestandteil der Waldbewirtschaftung durch Hessen-Forst. Zu unseren Grundpflichten und Aufgaben gehört es, die Ziele des Naturschutzes in die Waldbewirtschaftung zu integrieren und umzusetzen und so auch die Waldökosysteme als Lebensraum einer artenreichen Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten.
Verankerung der Ziele des Naturschutzes in der Naturschutzleitlinie
Die naturschutzfachlichen Vorgaben für die Bewirtschaftung des Waldes durch Hessen-Forst sind in der Naturschutzleitlinie für den Staatswald verankert. Diese werden durch die Forstämter umgesetzt. Um die Ziele im Naturschutz und in der Landschaftspflege bestmöglich zu erreichen, kooperieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hessen-Forst mit den anerkannten Naturschutzverbänden, wissenschaftlichen Einrichtungen und anderen naturschutzinteressierten Organisationen.
Allgemeine Aufgaben im Rahmen von Natura-2000 und des konzeptionellen Artenschutzes
Neben Aufgaben des Natura-2000-Gebietsmanagements umfasst ein zentraler Arbeitsschwerpunkt für Natura 2000 auch die Konzeption und Koordination der hessischen Gebietsmeldung im Rahmen der europäischen FFH-(Fauna-Flora-Habitat)-Richtlinie, die Berichtspflicht an die Europäische Union und das Monitoring von Lebensräumen und Arten. Seit 2003 werden zahlreiche landesweite Gutachten zu Anhang II-, IV- und V-Arten der FFH-Richtlinie beauftragt und inhaltlich begleitet. Die Einzelnachweise dieser Arten bilden einen Baustein der landesweiten zentralen Artendatenbank auf der Grundlage des Artdatenerfassungsprogramms "natis".
Zur konkreten Verbesserung der Situation besonders gefährdeter Arten werden seit 2007 Artenhilfskonzepte erstellt und Behörden, Gemeinden und Vereinen zur Umsetzung angeboten.
Hessen-Forst versorgt alle interessierten Gruppen und Einrichtungen über ein Dateninfosystem mit den Ergebnisse der Hessischen Biotopkartierung oder der landesweiten Erfassung seltener Tier-und Pflanzenarten.