Körperschafts- und Privatwaldbetreuung

Förster mit Forstwirt bei der Einweisung

Wald erfüllt unabhängig vom Eigentum vielfältige Funktionen. Wir betreuen auf gesetzlicher Grundlage die weit überwiegende Anzahl  der kommunalen Waldbesitzer und der Gemeinschaftswälder in Hessen sowie auf vertraglicher Basis den Privatwald, unabhängig von seiner Größe. Wir beraten bei der Festlegung der betrieblichen Ziele und setzen diese gemeinsam mit dem Waldbesitzer zu seinem und der Allgemeinheit Wohl um. Diese gesetzliche Aufgabe ist uns ein besonderes Anliegen.

Die Aufgabeninhalte werden in der

interner Link „Anordnung über die Zusammenarbeit zwischen den Organen der waldbesitzenden
leer
Körperschaften, den Besitzern von Gemeinschaftswaldungen und dem Landesbetrieb
leer
Hessen-Forst“
leer pdf-Datei (33 kB)

und der

interner Link „Verordnung über die Leistungen des Landesbetriebes Hessen-Forst im Privatwald und die zu
leer entrichtenden Kostensätze“
leer pdf-Datei (16 kB)

bestimmt. Die Kostensätze für die Organisations- und Intensitätspauschale im Körperschafts- und Privatwald sowie der Eckwert für den Privatwald werden regelmäßig neu festgesetzt.
Die gültigen Werte sind in eineinterner Link Grafik eingearbeitet.


Ein wichtiger Bestandteil unserer Beratungstätigkeit ist die Information der Waldbesitzer über mögliche finanzielle Förderungen von Maßnahmen im Wald und die Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln. Die externer Linkaktuellen Richtlinien und Antragsformulare finden sie hier.

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