Naturschutzleitlinie für den Hessischen Staatswald
Die durch Hessen-Forst erarbeitete Naturschutzleitlinie für den Hessischen Staatswald wurde am 26.082010 durch Frau Ministerin Lautenschläger per Erlaß in Kraft gesetzt. Dies erfolgte nach der Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung des Fachministeriums mit der Hess. Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW).
Die Naturschutzleitlinie unterstreicht den fachlichen Anspruch bei der Bewirtschaftung des Staatswaldes. In Fortsetzung einer gelebten Tradition trägt sie zu den Biodiversitätszielen des Landes Hessen bei. Im Einzelnen dient sie dazu, die naturschutzfachlichen Ziele der Helsinki-Erklärung und die im Rahmen des Countdown 2010 eingegangene Selbstverpflichtung des Landes Hessen für den Staatswald in weitere betriebliche Maßnahmen zu überführen. Im Bewusstsein der globalen Verantwortung für die Biodiversität und der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressource Holz ist bei der Konzeption von Naturschutzmaßnahmen im Wald der höchstmögliche Mehrwert für den Naturschutz wichtigster Grundsatz dieser Naturschutzleitlinie.
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