Am 01.01.2010 sind die neuen hessischen Richtlinien für die forstliche Förderung in Kraft getreten. Zur Sicherung der Nutz-, Schutz-, und Erholungsfunktion des Waldes, zur Sicherung seiner ökologischen Stabilität sowie zur Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft können Maßnahmen in den Bereichen: