Forstliche Förderung

Am 01.01.2010 sind die neuen hessischen Richtlinien für die forstliche Förderung in Kraft getreten. Zur Sicherung der Nutz-, Schutz-, und Erholungsfunktion des Waldes, zur Sicherung seiner ökologischen Stabilität sowie zur Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft können Maßnahmen in den Bereichen:
  • Förderung der Erstaufforstung
  • Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung
  • Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
  • Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur
  • Förderung von Waldumweltmaßnahmen
  • Förderung bei Kalamitäten
gefördert werden. Die aktuellen Richtlinien und Antragsformulare finden Sie hier:
externer Link Hessische Richtlinien für die forstliche Förderung

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