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Serviceangebot Hessen-Forst

Ausbildungsangebote

Ausbildung zum Forstwirt

Der Beruf "Forstwirt" ist seit 1974 staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Mit Novellierung der Ausbildungsverordnung im Jahre 1998 wurde ein Entwicklungsprozess des Berufs vollzogen. Die Ausbildung zum Forstwirt ist sehr anspruchsvoll, da im Berufsfeld Planungsprozesse, Kontrolle der Arbeitsergebnisse einschließlich Maßnahmen zur Qualitätssicherung selbstständig übernommen werden müssen. Ein hohes Maß an körperlicher Fitness sowie die Bereitschaft zur Arbeit im Freien sind wesentliche Voraussetzungen für diesen vielseitigen Ausbildungsberuf.

Bewerbung: möglichst frühzeitig ein Jahr vor Schulabschluss bei einem der örtlichen Forstämter.
Einstellungstermin: zum 01.08. des jeweiligen Jahres
Ausbildungsdauer: i.d.R. 3 Jahre
Ausbildungsvergütung: 650,- bis 750,- EURO/Monat
Ablauf der Ausbildung: im "Dualen System"; d.h. die betriebliche Ausbildung erfolgt im örtlichen Forstamt, der Berufsschulunterricht sowie die überbetriebliche Ausbildung einschließlich der Prüfungen finden beim Forstlichen Bildungszentrum Weilburg statt.

Die Ausbildung zur/zum Forstwirt/in gliedert sich in 3 grundsätzliche Bereiche:

  1. Ausbildungsbetrieb, insgesamt 104 Wochen im Forstamt
  2. Berufsschule, insgesamt 42 Wochen beim FBZ Weilburg
  3. Überbetriebliche Ausbildung, insgesamt 10 Wochen beim FBZ Weilburg

  1. Ausbildungsbetrieb (Forstamt)
    Praktische Ausbildung in den Bereichen:

    • Holzernte
    • Naturschutz und Landschaftspflege
    • Kulturbegründung und Jungbestandspflege
    • Betriebliche Abläufe

  2. Berufsschule (FBZ)
    Theoretisch / praktische Ausbildung in den Fächern:

    • Biologische Produktion
    • Forstnutzung
    • Forsttechnik
    • Sowie EDV, Englisch, Deutsch, Politik, Recht und Wirtschaftskunde

  3. Die "Überbetriebliche Ausbildung" (FBZ)

    • Vertiefung Forsttechnik
    • Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung

Die Zwischenprüfung

dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes. Sie wird vor dem Ende des zweiten Lehrjahres durchgeführt und prüft die Lehrinhalte bis zum zweiten Lehrjahr. Sie besteht aus einem schriftlichen und einen praktischen Teil und ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.

Die schriftliche Prüfung beinhaltet praxisbezogene Aufgaben aus den Themengebieten:

  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Berufsbildung,
  • Umweltschutz,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Waldbewirtschaftung, Forstproduktion,
  • anwendungsbezogene Berechnungen,
  • Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen.

Die praktische Prüfung besteht aus drei Aufgaben aus den unten angegeben Themengebieten, die auch durch ein Prüfungsgespräch zu erläutern sind.

  • Kulturpflege,
  • Jungbestandspflege,
  • Wertästung,
  • Schutz gegen Wildschäden,
  • Holzernte,
  • Wartung von Maschinen und Geräten,
  • Landschaftspflege.

Die Abschlussprüfung

dient der Feststellung, ob der/die Prüfungsteilnehmer/in die Anforderungen für den Erwerb des Berufsabschlusses erfüllt und besteht aus zwei Abschnitten.

Die schriftliche Prüfung
beinhaltet praxisbezogene Fragen und Aufgaben aus den drei Prüfungsgebieten:

  1. Waldwirtschaft und Landschaftspflege:
    • Begründen und Verjüngen von Waldbeständen,
    • Schützen und Pflegen von Waldbeständen,
    • Erhalten, Schützen und Entwickeln besonderer Lebensräume
    • Anlegen und Pflegen von Schutz- und Erholungseinrichtungen
  2. Holzernte und Forsttechnik:
    • Ernten, Vermessen und Sortieren von Holz,
    • Bringen und Lagern von Holz
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde:
    • Allgem. wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt

Die praktische Prüfung
besteht aus zwei Prüfungsaufgaben. Zum einen aus der Waldwirtschaft und Landschaftspflege sowie einer Prüfungsaufgabe der Holzernte und Forsttechnik, die auch durch ein Prüfungsgespräch zu erläutern sind.

  1. Waldwirtschaft und Landschaftspflege:
    • Begründen und Verjüngen von Waldbeständen,
    • Schützen von Waldbeständen,
    • Erschließen und Pflege von Waldbeständen,
    • Erhalten, Schützen und Pflegen besonderer Lebensräume

  2. Holzernte und Forsttechnik:
    • Hiebsvorbereitung,
    • Ernten, Vermessen und Sortieren von Holz,
    • Einsetzen von Maschinen, Geräten und Werkzeugen.

Weitere Informationen zu den Inhalten des Ausbildungsberufs "Forstwirt" erhalten Sie auch über die Zuständige Stelle für die Ausbildung zum Forstwirt beim

Forstamt Weilburg
Kampweg 1
35781 Weilburg
Telefon: 06471-62934-0
E-Mail: ForstamtWeilburg@forst.hessen.de

oder

Landesbetriebsleitung
Herr Gerlach
Telefon: 0561-3167-133
E-Mail: Meik.Gerlach@forst.hessen.de


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