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Serviceangebot Hessen-Forst

Ausbildungsangebote

Ausbildung zum Höheren Forstwirtschaftlich-technischen Dienst

Bewerbung: bis zum 01.03. des jeweiligen Jahres an folgende Adresse: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Postfach 31 09, 65021 Wiesbaden
Einstellungstermin: zum 01.06. des jeweiligen Jahres
Dauer: 2 Jahre
Status: Beamter/Beamtin auf Widerruf, "Technische/r Forstreferendar/in"
Bezüge: ca. 1100,- EURO/Monat
Weitere Einstellungsbedingungen: Jagdschein, Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen
Rechtsgrundlage: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des höheren Forstwirtschaftlich-technischen Dienstes des Landes Hessen

Die Ausbildung besteht aus fünf Ausbildungsabschnitten

  • Forsteinrichtung und forstliches Versuchswesen, Dauer; 4 Monate
  • Hessen-Forst Forstamt, Dauer; 14,5 Monate
  • Obere Forst- und Naturschutzbehörde, Dauer; 1,5 Monate
  • Exkursionsstationen, Dauer; 3 Monate
  • Hessen-Forst Landesbetriebsleitung, Dauer; 1 Monat

Parallel dazu laufen Vertiefungslehrgänge am FBZ Weilburg.

1. Ausbildungsabschnitt "Forsteinrichtung und forstliches Versuchswesens"

  • Verfahren Forsteinrichtung
  • Standortserkundung
  • Waldwertschätzung
  • Grundkenntnisse des forstlichen Versuchswesens und Genressourcenerhaltung

2. Der Ausbildungsabschnitt "HESSEN-FORST - Forstamt"

  • Verwaltungs- und Betriebsvorgänge im Staatswald, Privatwald und Körperschaftswald,
  • Naturschutz, Landschaftspflege, Raumordnung und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Behördliche Aufgaben (auch Einblick in die Tätigkeit von Behörden, zu denen dienstlicher Kontakt besteht)

3. Ausbildungsabschnitt "Exkursionsstationen"
(Selbstständige Aufstellung des Exkursionsplans durch Forstreferendarin / Forstreferendar)
Ein bis mehrtägiger Aufenthalt bei:
z. B. bei forst- und holzwirtschaftlichen Betrieben
oder Naturschutz- und Landespflegeeinrichtungen

Es sollen auch Stationen außerhalb des Landes Hessens besucht werden.

4. Ausbildungsabschnitt "Obere Forst- und Naturschutzbehörde"
Es sollen vertiefende Einblicke in die Tätigkeit einer oberen Forst- und oberen Naturschutzbehörde und verwandter Bereiche gewonnen werden, z.B.:

  • Forstaufsicht
  • Forstliches Saat- und Pflanzgut
  • Schutzgebiete
  • Raumnutzung

5. Ausbildungsabschnitt "Hessen-Forst Landesbetriebsleitung"

  • Bearbeitung aktueller Projekte

Lehrgänge am FBZ
Insgesamt 4 Lehrgänge:

1. Allgemeiner Lehrgang

  • Prozessmanagement
  • Naturschutz
  • Grundlagen und Leitlinien für den Holzverkauf
  • Berichtswesen SAP
  • Rhetorik

2. Juristischer Lehrgang:

  • allgem. Verwaltungsrecht
  • Privat- und Wirtschaftsrecht
  • Naturschutz- und Planungsrecht
  • Aktuelle Rechtsfragen

3. Waldbaulehrgang:

  • Nadel- und Laubholzbewirtschaftung
  • Standortkunde
  • Theoretische Grundlagen

4. Arbeitstechnischer Lehrgang:

  • Arbeitsschutzmanagementsystem
  • PEFC - Zertifizierung
  • Hiebsanalyse
  • Arbeitsstudien
  • Arbeitstechniken in der Holzernte und Jungbestandspflege
  • Hochmechanisierte Holzernte

Schriftliche Arbeiten während der Ausbildung
Während des Vorbereitungsdienstes sind von den Forstreferendarinnen und Forstreferendaren mehrere schriftliche Arbeiten anzufertigen.

Diese Aufgaben dienen der Leistungsbeurteilung und sind Zulassungsvoraussetzungen für die "Große Forstliche Staatsprüfung" und fließen in diese ein.

Übersicht der schriftlichen Arbeiten während der Ausbildungsabschnitte:
  1. Forsteinrichtung und Forstliches Versuchswesen: Klausur
  2. Obere Forst- und Naturschutzbehörde: Klausur
  3. HESSEN-FORST - Forstamt: Hausarbeit
  4. Exkursionsstationen: Tagebuch

Die "Große Forstliche Staatsprüfung"
Die Prüfung dient der Feststellung, ob der / die zu Prüfende die Befähigung für die Laufbahn des höheren Forstdienstes hat. Sie besteht aus drei Abschnitten

  • Die schriftliche Prüfung
    &üuml;berprüft, ob Aufgaben der praktischen Verwaltungsarbeit, forstbetrieblichen und wirtschaftlichen Planung und Betriebsführung gelöst und Vorschläge begründet werden können.
    (6 Std. pro Aufgabengebiet innerhalb 1 Woche)
  • Die mündliche Prüfung
    soll den Umfang der Kenntnisse feststellen und zugleich erkennen lassen, inwieweit die Fähigkeit besteht, das auf Wissen beruhende Urteil zu vertreten und zu begründen.
    (30 Min. pro Teilabschnitt)
  • Die Waldprüfung
    testet am praktischen Beispiel die fachlichen Kenntnisse, das Urteils- und Entscheidungsvermögen. Sie erfolgt mündlich und schriftlich.
    (1 Tag)

Die schriftliche Prüfung
erstreckt sich über acht Aufgaben der Themengebiete:

  • Waldbau, Forsteinrichtung, Forstnutzung,
  • Forstliche Betriebswirtschaftslehre, Waldwertschätzung, Waldschutz,
  • Forstpolitik, Forstliche Öffentlichkeitsarbeit und Waldpädagogik,
  • Forstökologische Grundlagen, Naturschutz und Landschaftspflege, Raumordung,
  • Waldarbeitslehre und Verfahrenstechnik, Jagd- und Fischereikunde,
  • Forstverwaltung,
  • Bürgerliches Recht, Straf-, Staats-, Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial-, Tarif-, und Beamtenrecht,
  • Personalführung

Die mündliche Prüfung
gliedert sich in drei Teile:

  • Waldbau, Forsteinrichtung, Betriebswirtschaft, Waldarbeitslehre und Verfahrenstechnik, Forstnutzung
  • Forstpolitik, Verwaltungslehre, Bürgerliches Recht, Straf-, Staats-, Verwaltungs-, Beamten-, Arbeits-, Sozial-, Tarifrecht und Personalführung
  • Öffentlichkeitsarbeit und Waldpädagogik, Raumordnung, Jagd- und Fischereikunde, Waldschutz

Die Waldprüfung
soll in mündlicher und schriftlicher Form durchgeführt werden,
beinhaltet Aufgaben aus dem Katalog der mündlichen Prüfung.



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