Aufgaben

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Der Landesbetrieb hat gemäß seiner Satzung insbesondere folgende Aufgaben:

  • Die Bewirtschaftung des Staatswaldes und der sonstigen staatlichen Waldflächen des Landes nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unter Wahrung der besonderen Gemeinwohlverpflichtung.

  • Die forsttechnische Leitung und den forsttechnischen Betrieb für deninterner Link Körperschafts- und Gemeinschaftswald sowie für den sonstigeninterner Link Privatwald die forstbetriebliche Betreuung, soweit dies vertraglich vereinbart wird.

  • Die allgemeine und besondere Förderung des Privatwaldes.

  • Die Mitwirkung bei der finanziellen Förderung  des Körperschafts-und Privatwaldes.

  • Die Forsteinrichtung für den Staatswald und die staatlich bewirtschafteten Körperschafts- und Gemeinschaftswaldbetriebe.

  • Untersuchungen und Beratung zu waldökologischen, waldwachstums- und standortkundlichen Fragen, zur Erhaltung forstlicher Genressourcen, zum Waldschutz und zur forstlichen Umweltkontrolle.

  • Die Erstellung forstfachlicher Gutachten.

  • Die forstliche Umweltbildung und Waldpädagogik sowie die forstliche öffentlichkeitsarbeit.

  • Die Verwaltung und Bewirtschaftung des Betriebsvermögens und der übertragenen Liegenschaften.


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