Die Samendarre Wolfgang ist ein Spezialbetrieb von HessenForst für die Ernte, Aufbereitung, Lagerung und Bereitstellung von Forstsaatgut garantierter Herkunft und bester Qualität.
Kurzportrait
Die Anfänge der staatlichen Samendarre beim Forstamt Hanau-Wolfang reichen bis ins Jahr 1826 zurück. Ausgerichtet auf die Aufbereitung von Nadelbaumsamen, war sie zunächst für die Wiederaufforstung degradierter Waldflächen und später für eine Forstwirtschaft mit großflächigen Fichten- und Kiefernbeständen von Bedeutung. Aufgrund der in den 1980er Jahren eingesetzten Bewegung hin zur naturnahen Forstwirtschaft wurde jedoch eine Anlage benötigt, in der Samen aller Baumarten, vor allem die der Laubbaumarten aufbereitet werden können. Somit sorgte 1994 ein Neubau der Darre dafür, dass Früchte, Zapfen und Samen aller erdenklichen heimischen Waldbaum- und Straucharten aufbereitet und auf Vorrat gelagert werden konnten, ohne an Keimfähigkeit zu verlieren.
Bereits damals war es unerlässlich, Samen der meisten Arten langsam und schonend zu trocknen, bevor sie im Kühlhaus in den „Winterschlaf“ gehen. Da die meisten Waldbaumarten oft nur alle drei bis sieben Jahre Samen produzieren, ist es umso wichtiger, „Durststrecken“ der Saatgutversorgung zu überbrücken und mit Hilfe des Gefrierlagers die Keimfähigkeit von Samen über mehrere Jahre bis hin zu mehreren Jahrzehnten zu erhalten.
Außerdem verfügen wir über Kühlräume, die unter kontrollierten kalten Bedingungen die kurzfristige Lagerung von Samen (z.B. Überwinterung von Eicheln) oder die Vorbereitung von „Kaltkeimern“ wie Bucheckern für die Aussaat in der Baumschule ermöglichen.
Die rechtliche Grundlage unseres Handelns sind die einschlägigen gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen des Bundes und des Landes Hessen, vor allem das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) vom 22.05.2002. Die Samendarre Wolfgang ist ein Forstsamenbetrieb nach § 17 des FoVG
Rechtliche Grundlagen
Grundlagen unseres Handelns sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Bundes:
- Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) vom 22.05.2002 (Bundesgesetzblatt I S.1658)
- Forstvermehrungsgut - Durchführungsverordnung (FoVDV) vom 20.12.2002 (BGBL I S. 4711, 20031 S. 61)
- Forstvermehrungsgut – Herkunftsgebietsverordnung
(FoVHgV vom 15.01.2003)
- die landesrechtlichen Durchführungsbestimmungen (Land – Hessen)
- sowie Geschäftsanweisungen von HessenForst und Qualitätsmanagement.