Buchenwald

Worauf muss ich bei einem Waldbesuch achten?

Durch absterbende Bäume und heftige Unwetter steigen auch die Gefahren im Wald. Trockene oder abgebrochene Äste und sogar ganz Bäume können schon bei leichtem Wind zu Boden stürzen. Bei aufziehenden Gewittern und stark auffrischendem Wind ist ganz besondere Vorsicht geboten. Aber auch nach Unwettern können Bäume instabil geworden sein, Äste oder Kronenteile nachträglich noch herabfallen.

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Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer haben eine gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht. Diese gilt aber nicht für den gesamten Wald, sondern nur entlang von Straßen und eigens angelegten Plätzen. Entlang öffentlicher Straßen und an Park-, Spiel- oder Grillplätzen kontrollieren unsere Försterinnen und Förster den Zustand der angrenzenden Bäume. Potentielle Gefahrenbäume werden dann in Rahmen der sogenannten Verkehrssicherung entfernt.  Unsere Verpflichtung für die Verkehrssicherung nehmen wir sehr ernst.

Innerhalb des Waldes besteht für Waldbesitzende nach Bundeswaldgesetz (§14 BWaldG) keine Verkehrssicherungspflicht für sogenannte waldtypische Gefahren, die von lebenden oder toten Bäumen ausgehen. Hier gilt „Betreten auf eigene Gefahr.“

Wer sich im Wald bewegt muss daher achtsam sein. Bei heraufziehenden Gewittern und Sturm sollte der Waldbesuch möglichst verschoben werden. Aber auch bei „normalen“ Bedingungen gilt: immer mal wieder den Blick nach oben richten und den Pausenplatz nicht unter trockenen Ästen oder Kronenteilen wählen.

Auf die Sperrung von Waldwegen verzichten wir, solange es möglich ist, weil wir den Wald gern als genutzten Erholungsraum offenhalten möchten. Dort, wo wir Absperrungen anbringen, sind sie unabdingbar und die Gefahr entsprechend groß. Das gilt nicht nur für infolge absterbender Bäume gesperrte Wege, sondern auch für Pflege- und Erntemaßnahmen im Wald. Deshalb ist uns ganz besonders wichtig, dass alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher die Absperrungen beachten.