Ansprechpersonen im Landesbetrieb HessenForst

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Eine uneigennützige und nicht auf persönliche Vorteile bedachte Führung der Dienstgeschäfte ist eine der wesentlichen Grundlagen des öffentlichen Dienstes.

Um dies sicherzustellen, hat der Landesbetrieb HessenForst  Ansprechpersonen für Korruptionsprävention bestellt.

Zu deren Aufgaben gehören:

  • Aufklärung, Beratung und Sensibilisierung der Beschäftigten
  • Beratung und Unterstützung der Dienststellenleitung
  • Entwicklung von Präventionsmaßnahmen
  • Anlassbezogene Beratung von Bürgerinnen und Bürgern
  • Meldestelle für Korruptionsverdachtsfälle

Sowohl die Bediensteten, als auch die Bürgerinnen und Bürger, können und sollen sich bei Verdachtsmomenten eines korrupten Verhaltens an die Ansprechperson für Korruptionsprävention der jeweiligen Dienststelle wenden. Der Kontakt zur Ansprechperson kann per E-Mail oder schriftlich mittels „vertraulich“ gekennzeichnetem Brief aufgenommen werden, ggf. auch in einem vereinbarten persönlichen Gespräch in der Dienststelle.

Die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention sind zu vertraulicher Behandlung erhaltener Informationen verpflichtet. Dies gilt auch und vor allem für die Identität des Informierenden.
Dies gilt jedoch nicht gegenüber der Dienststellenleitung und gegenüber den Strafverfolgungsorganen des Staates (Gerichte, Staatsanwaltschaften), wenn sie von Tatsachen Kenntnis erlangt, die den hinreichenden Verdacht einer Korruptionsstraftat begründen. Die gesetzlichen Vorschriften bleiben insoweit unberührt.

Die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention der Dienststellen des Landesbetriebs HessenForst sind ausschließlich für Vorgänge zuständig, die in den jeweiligen Dienststellen angefallen sind.

Meldung eines Korruptionsverdachts

Sollten Sie konkrete Hinweise darauf haben, dass Beschäftigte des Landesbetriebs HessenForst im Einzelfall für die Dienstausübung finanzielle oder andere Vorteile für sich oder Dritte (z. B. für Familienangehörige) entgegengenommen haben, können Sie sich über das folgende Formular an die zuständige Ansprechperson für Korruptionsprävention wenden. Alternativ können Sie den Kontakt zur Ansprechperson auch schriftlich mittels „Zu Händen Ansprechperson Korruptionsprävention - vertraulich“ gekennzeichnetem Brief aufnehmen.

Bitte orientieren Sie sich bei Ihrer Meldung an den auf dieser Seite aufgeführten Fragestellungen.Die Adressen der jeweils zuständigen Dienststelle finden Sie auf unserer  Übersichtskarte der ForstämterÖffnet sich in einem neuen Fenster

Felder mit einem Stern sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Kontaktdaten des Meldenden

Anschrift privat

Wo ist der Vorfall passiert?

Was ist passiert?

Beteiligte Personen und deren Verhalten 

In Eigeninitiative oder auf Veranlassung wird unter Missbrauch einer amtlichen Funktion ein materieller oder immaterieller Vorteil für sich oder einen Dritten erlangt (= Vorteilsnehmer/in) oder gewährt (= Vorteilsgeber/in). Kennzeichnend für korrupte Praktiken sind unter anderem das Verschleiern (Geheimhalten) dieser Handlungsweisen und das bewusste und freiwillige Zusammenwirken mindestens zweier Parteien.

Wann ist der Vorfall passiert?

Zeitpunkt der Beobachtung des Vorfalls

Weitere Zeugen

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