Die zurückliegende wechselhafte Witterung mit teilweise ergiebigen Niederschlägen hatte zu einer deutlichen Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Mit der nunmehr einsetzenden Phase mit hohen Temperaturen kommt wieder zu einer spürbaren Zunahme der Gefahr.
Intensive Sonneneinstrahlung, insbesondere auf den großen, baumlosen Flächen im Reinhardswald, lässt Ast- und Reisigmaterial und abgestorbene Bäume schnell wieder zu entzündbaren Material werden.
Forstamtsleiter Holger Pflüger-Grone bittet alle Waldbesucherinnen und -besucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Dies regelt auch das Hessische Waldgesetz. Nach § 8 dürfen im Wald und im Abstand von weniger als 100 Metern vom Waldrand keine Feuer angezündet oder glimmende Gegenstände weggeworfen werden. Nach § 15 bedarf das Rauchen im Wald der Zustimmung des Waldbesitzers. Im Wald gelte somit ein Rauchverbot. Der Amtsleiter weist auch darauf hin, dass ebenfalls eine Waldbrandgefahr von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben ausgehe. Auch achtlos aus dem Fahrzeug geworfene Zigarettenkippen stellen eine Waldbrandgefahr dar.
Zufahrtswege in den Wald freihalten
Alle Waldbesucher werden zudem gebeten die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. „Bitte stellen Sie Ihre Pkws nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen ab und nicht über trockenen Bodenbewuchs, der durch aufgeheizte Katalysatoren und Motoren brennen kann.“, so Pflüger-Grone weiter.
Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) oder die nächste Forstdienststelle zu informieren.