Waldweg

Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Holzverkäufe

Die allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Holzverkäufe durch den Landesbetrieb HessenForst (AVZB) sind aktualisiert worden und sind ab 01.08.2026 gültig.

Die aktualisierten AVZB werden Grundlage für alle Holzkaufverträge, die ab 01.08.2026 abgeschlossen werden. Für alle Holzkaufverträge, die vor dem 01.08.2026 abgeschlossen worden sind, gelten weiterhin die Bestimmungen der "alten" AVZB von 2016.

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