Förster markiert einen Habitatbaum

Mehr Artenvielfalt im Hessischen Staatswald

Die neue NLL ist Ergebnis einer umfassenden Überarbeitung der Vorgängerversion. Die bereits vorhandenen Elemente haben Anpassungen erfahren, gänzlich neue Elemente sind hinzugekommen.

Wir schützen die Artenvielfalt und damit auch unser Leben und unsere Zukunft. Denn das weltweite Artensterben gefährdet das Leben, wie wir es kennen. Es gilt neben der Klimakrise als die größte Bedrohung für die Menschheit. Mit der neuen Naturschutzleitlinie ergreifen wir im hessischen Staatswald einen ganzen Strauß von Maßnahmen, um dem Verlust der Biodiversität erfolgreich zu begegnen. Anknüpfend an die bisherige Leitlinie von 2011 wurden die bewährten Module weiterentwickelt und neue hinzugefügt, um die inzwischen durch die Trockenheit gezeichneten Wälder zu stabilisieren und gefährdeten Arten Lebensräume zu erhalten oder neue zu schaffen.

Mehr Habitatbäume als Schlüssel der Artenvielfalt

Ein Kernstück der neuen Naturschutzleitlinie sind die Habitatbäume. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig es für die Artenvielfalt ist, im bewirtschafteten Wald Elemente der Alters- und Zerfallsphasen zu erhalten. Eine große Zahl von horstbrütenden Großvögeln, von höhlenbewohnenden Vögeln und Fledermäusen, holzbewohnenden Insekten und viele andere Arten finden in und an Habitatbäumen einen Lebensraum. Deshalb wurde die Zahl der Habitatbäume in älteren Laubwäldern auf 10 je Hektar erhöht, in Natura 2000-Gebieten sogar auf 15.

Lokale Naturschutzkonzepte und Naturschutzkodex

Neu ist der Auftrag für alle Forstämter bis Ende 2024 ein lokales Naturschutzkonzept zu erstellen. In den lokalen Naturschutzkonzepten sollen die überall schon bestehenden vielfältigen Schutzgebietskonzepte, Artenschutzmaßnahmen und Renaturierungsprojekte in ein umfassendes flächendeckendes Konzept unter besonderer Berücksichtigung der naturräumlichen Ausstattung vor Ort zusammengefasst werden. Gemeinsam mit einer verbindlichen Priorisierung und Umsetzungsplanung versprechen wir uns davon einen deutlichen Schub für die Biodiversität und eine verbesserte Qualität des Naturschutzes im Wald insgesamt.

Mit dem Naturschutzkodex wird der Anspruch aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Entscheidungen und Maßnahmen im Wald immer auch die Wirkungen auf den Naturschutz im Blick zu haben beschrieben.

Schutz seltener Arten stärken

Der Wald ist Lebensraum für viele Arten, die selten geworden sind und deswegen eines besonderen Schutzes bedürfen. Darunter sind Vogelarten und Waldfledermäuse, die besonders hohe Ansprüche an die Höhlen- und Nischenausstattung des Waldes stellen. Auch an dieser Stelle wird der Artenschutz in der neuen Naturschutzleitlinie durch eine Optimierung bestehender Regelungen gestärkt. Dazu gehören die Sicherung der Brut- und Setzzeit durch verkürzte Holzerntezeiträume, die Ausweisung von Horstschutzzonen für Großvögel wie den Schwarzstorch sowie spezifisch angepasste Schutzmaßnahmen für bedrohte Arten.

Wasserrückhalt für den Wald der Zukunft

Vor dem Hintergrund der Klimakrise wird für die Zukunftswälder die Verfügbarkeit von Wasser entscheidend sein. Das Themenfeld Wasserrückhalt im Wald ist daher neu in die Naturschutzleitlinie aufgenommen worden. Viele der enthaltenen Maßnahmen zielen darauf ab, Wasser im Wald möglichst lange zurückzuhalten: Feuchtwälder und insbesondere Waldmoore sind wichtige Kohlenstoffsenken und sollen revitalisiert werden. Besonderen Schutz erfahren als hochsensible Lebensräume Quellen, für die der Landesbetrieb Hessen-Forst eine besondere Verantwortung übernimmt. Die Anlage und der Erhalt von Tümpeln und wasserführenden Gräben unterstützt Amphibien wie Feuersalamander und Gelbbauchunke.

Neben den hier genannten Beispielen sind viele weitere Instrumente zur Stärkung der Biodiversität in der neuen Naturschutzleitlinie enthalten. Damit nehmen wir als waldreichstes Bundesland in Anspruch, bundesweit ein Vorreiter im Waldnaturschutz zu sein.

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