Faktencheck: Damwild im Forstamt Reinhardshagen
In Reaktion auf das YouTube-Video „Jagd in Deutschland“, veröffentlicht am 14.06.2025 von Herrn Hero Alting, stellt das Forstamt Reinhardshagen die Sachlage klar und berichtigt einige im Video getroffene Falschaussagen des Videoautoren.
Damwildfreies Gebiet und Herkunft der Tiere
Das Forstamt Reinhardshagen sowie die angrenzende Region sind offiziell als damwildfreies Gebiet festgelegt. Im März 2025 wurde im Revier Wesertal erstmals ein Rudel von etwa acht bis zehn Stück Damwild beobachtet, zuvor gab es vereinzelt Sichtungen in Karlshafen und Wesertal. Die Herkunft der Tiere liegt mit großer Wahrscheinlichkeit bei einem durch Starkregen beschädigten Damwildgatter in Hombressen. Ein Eigentümer der entwichenen Tiere hat sich trotz Nachforschung bislang nicht gemeldet.
Vorgaben des Hessischen Jagdgesetzes
Nach § 26 b (4) HJagdG ist außerhalb abgegrenzter Damwildgebiete die Ausbreitung zu verhindern. Hierzu wird grds. der Abschuss von je 2 Stück Schalenwild beiderlei Geschlechts festgesetzt. Aufgrund der nach Alter und Geschlecht unklaren Situation sind darüberhinausgehende Abschüsse bei der Jagdbehörde zu beantragen und unverzüglich zu genehmigen.
Antragstellung und behördliches Verfahren
Zur Verhinderung der Ausbreitung von Damwild sowie zum Schutz der großflächigen Wiederbewaldungsmaßnahmen im Reinhardswald hat das Forstamt Reinhardshagen fristgerecht einen Antrag auf Abschuss gemäß § 26b Abs. 8 HJagdG gestellt. Nach Rücksprache und Hinweisen der Obersten Jagdbehörde erfolgte ein weiterer Antrag gemäß § 27 Abs. 1 BJagdG zur Verhinderung übermäßigen Wildschadens, jeweils außerhalb der festgesetzten Jagdzeiten. Wesentlich ist:
Keiner der Anträge wurde abgelehnt.
Eine Vor-Ort-Besichtigung gemeinsam mit Oberer und Unterer Jagdbehörde bestätigte frische Schälschäden und Verbiss, die im Zusammenhang mit dem Damwild stehen.
Ergebnis der Behördenbesichtigung und weitere Maßnahmen
Während beim Ortstermin frische Wildschäden festgestellt wurden, handelte es sich jedoch nicht um einen übermäßigen Wildschaden im Sinne des Jagdrechts. Daraufhin wurde im Einvernehmen mit den Behörden vereinbart, das Damwild im Rahmen der regulären Jagdzeit gemäß § 26b Abs. 4 HJagdG zu erlegen. Der Antrag des Forstamtes wurde entsprechend für 25 Stück genehmigt und von der Unteren Jagdbehörde freigegeben.
Richtigstellung der Falschbehauptungen im Video
Es hat keine genehmigte oder durchgesetzte "Totalabschuss"-Maßnahme außerhalb der geltenden Gesetze und Verfahren stattgefunden.
Das Vorgehen des Forstamtes erfolgte eng abgestimmt mit den zuständigen Jagdbehörden und wurde durch diese geprüft und genehmigt.
Der Abschussantrag zielt ausschließlich auf die ausgebrochene Damwild-Population und ist für das Ökosystem Reinhardswald notwendig, um Schäden an den Wiederbewaldungsflächen zu verhindern und dort die schnelle Wiederherstellung der gesetzlichen Waldfunktionen nach den Schadereignissen ab 2018 zu gewährleisten.
Das Forstamt Reinhardshagen hat transparent und sachgerecht gehandelt, weder eigenmächtig noch ohne behördliche Kontrolle.
Hintergrund zur Abschusszahl (25 Stück)
Da die tatsächliche Zusammensetzung nach Alter und Geschlecht unklar war, wurde die Zielzahl auf 25 Stück festgelegt, um eine vollständige Entfernung der Population im Sinne der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu ermöglichen.